Glockengeläut einschränken auf kulturell sinnvolle Zeiten.
Wieso möchten Sie dies ändern?
In den Zeiten von 20-9 Uhr ist für die Anwohner um die Kirchen eine enorme Lärmbelästigung gegeben. Ein Kompromiss zwischen Religion und Nachtruhe sollte möglich sein. Zu Hochfeiertagen wie Ostern und Weihnachten kann natürlich auch gern eine Ausnahme gemacht werden
Beantwortung
Ein Reglement über die Ruhezeiten existiert nicht. Die Rechtssprechung zur Nachtruhe sieht eine Ruhezeit von 22-6 Uhr vor. Das Geläut wird durch die Kirche bestimmt und widerspricht der Rechtssprechung nicht.
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