Im neuen Baureglement wird künftig die Grünflächenziffer als Nutzungsziffer verwendet. Die Grünflächenziffer bestimmt den Anteil des Grundstücks, der nicht nur nicht überbaut werden darf, sondern unversiegelt zu erhalten ist. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Abstellflächen dienen. Innerhalb der Beukommission wurde schon über eine mögliche Zulassung einer Baumäquivalenz diskutiert. Anstelle der vorgeschriebenen Grünfläche (Grünflächenziffer) werden für das ersatzweise Anpflanzen von hochstämmigen Bäumen pro Baum bspw. 20m an die verlangte Grünfläche angerechnet. Damit könnte das Pflanzen von Bäumen gefördert werden. Über Vor- und Nachteile dieses Vorgehens muss noch detaillierter befunden werden.
Bäume in Privatgärten